WER IST FÜR EINE KANALSANIERUNG VERANTWORTLICH?
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben § 61 Abs. 2 WHG hat jeder, der eine Abwasseranlage betreibt, deren Zustand und Funktionsfähigkeit selbst zu überwachen.
Abwasseranlage im Sinne des Gesetzes ist auch jede Entwässerungsleitung auf Privatgrundstücken. Damit ist jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, eine dichte Abwasserleitung zu betreiben.
IHRE VORTEILE BEI GRABENLOSER KANALSANIERUNG
Um den Verkehrsfluss nur für kurze Zeit mit Bauarbeiten zu behindern, ist ein schneller Prozessablauf notwendig. Deshalb sollten die Vorteile der Kanalsanierung, die alle Beteiligten betreffen, deutlich aufgezeigt werden:
- kosten- und zeitsparendes Verfahren
- keine Eingriffe in die Umwelt notwendig: Boden, Pflanzen und Bäume bleiben von der Sanierungsmaßnahme unbeeinträchtigt
- keine Störung der Produktionsabläufe
- saubere, schnelle und lärmfreie Durchführung der Arbeiten
- keine Beeinträchtigungen im öffentlichen und Anliegerverkehr
- keine große Baustelle und somit keine Belastung für Anwohner
- Ihr Anwesen bleibt unversehrt
- keine Erneuerung von Straßen, Gärten, Zufahrten
- uneingeschränkte Bewohnbarkeit der Objekte
KURZLINERSANIERUNG – SICHER UND EFFIZIENT
Kurzliner, auch partielle Liner genannt, werden für kurze Abschnitte bei der Kanalsanierung genutzt. Dabei wird ein in Kunstharz getränkter GFK-Schlauch in das Rohr eingeführt. Ein pneumatisches Packersystem führt den Schlauch an die gewünschte Stelle.
Der Packer wird mit Druckluft befüllt, wodurch sich der GFK-Schlauch kraftschlüssig an die Innenseite des Rohres anlegt. Ist das Harz vollkommen ausgehärtet, wird der Packer wieder entfernt. Nicht einmal drei Stunden dauert es, bis die Rohr-/Kanalsanierung abgeschlossen ist.
Vorteile der Kurzlinersanierung:
schnell und wirtschaftlich
einzelne Löcher werden repariert
einzelne Quer- und Längsrisse können saniert werden
partielle Schäden im Kanal




